Befähigte Person zur Prüfung von Druckbehältern

Betreiber sind laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die Sicherheit von Druckbehältern und Rohrleitungen verantwortlich. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung müssen diese überwachungsbedürftigen Anlagen in bestimmten zeitlichen Abständen wiederkehrend geprüft werden.

In Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials können diese Prüfungen auch durch Befähigte Personen aus dem eigenen Unternehmen durchgeführt werden. Unsere Spezialisten sind dazu ausgebildet und berechtigt (TÜV zertifiziert).