Die Positive Material Identification – PMI oder Verwechslungsprüfung, kann mittels RFA (Röntgen-Fluoreszenz-Analysator) oder mit einem mobilen Spectral-Analysegerät durchgeführt werden. Der Röntgen-Fluoreszenz-Analysator RFA hinterlässt absolut keinerlei Beschädigung des Prüfobjektes.
Die mobile Spectral Analyse hingegen erkennt gewisse Elemente, die vom RFA nicht erfasst werden, wie z.B. Kohlenstoff.
PMI ist damit ein wichtiger Bestandteil der zerstörungsfreien Prüfung und dient der Sicherstellung qualitativer Ansprüche an Werkstoffe und Materialien.
Die Verwechslungsprüfung steigert die Sicherheit von Personen und Anlagen. Sie trägt maßgeblich zur Optimierung gleichbleibender Fertigungsqualität und somit zu reduzierten Produkthaftungsrisiken bei.
Wird die Verifizierung gelieferter Materialien bereits bei der Wareneingangsprüfung vorgenommen, können spätere Probleme im Fertigungsprozess, sowie bei der Abnahme hergestellter Produkte, verhindert werden.
International wird die PMI Verwechslungsprüfung oftmals als fester Bestandteil von Qualitätssicherungs- und Inspektionsplänen eingesetzt.
Immer häufiger wird die PMI Verwechslungsprüfung heute als zusätzliche Kontrollmaßnahme in Anwesenheit des Kunden oder dessen Vertreters praktiziert – getreu dem Motto:
„Wer nichts weiß, muss alles glauben“
(Marie von Ebner-Eschenbach 1830-1916)
RFA-Equipment
Die MICS International GmbH verwendet für die PMI Verwechslungsprüfungen ausschließlich neuwertiges und genehmigtes Röntgen-Fluoreszenz- oder Spektral -Analyseequipment.
Mit unserem RFA, Typ X-MET7500, verifizieren wir:
- Edelstähle
- Aluminiumlegierungen
- Nickel- und Kobaltlegierungen
- Kupferlegierungen
- Werkzeugstahl
- Titanlegierungen mit Bestimmung der Elemente von Mg bis U.
- Kohlenstoff (spektral Analyse, nicht RFA)
Die hierfür erforderlichen Werkstoffdatenbänke sind für die Standards DIN, AISI und JIS im Instrument implementiert.
Unser Prüfpersonal ist im Umgang mit dem Geräten und gemäß Röntgenverordnung (RöV) im Strahlenschutz geschult. Jeder Prüfer ist zum Strahlenschutzbeauftragten bestellt und behördlich zugelassen.